Kurzmeldungen für VDD-Mitglieder
► E-Rechnungen sind auch für Diätassistenten Pflicht
Eine Rechnung als PDF ist noch keine maschinenlesbare elektronische Rechnung, das ist ein häufiger Irrtum. Die E-Rechnung jedoch ist auch für Diätassistenten im B2B-Bereich Pflicht und das schon seit Januar 2025. Vor allem Kolleginnen und Kollegen, die mit Unternehmen, Krankenkassen, Einrichtungen oder im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung arbeiten, müssen diesen neuen Standard erfüllen und eine gesetzeskonforme Rechnung schicken und empfangen können. Der Gesetzgeber hat verschiedene Fristen für die Einführung und Umsetzung erlassen: Bis Ende dieses Jahres beispielsweise muss der Empfang einer E-Rechnung möglich sein, ab 2027 müssen Unternehmen bestimmter Größe zwingend eine E-Rechnung verschicken.
Wer noch nicht umgestellt hat, sollte dies also möglichst schnell tun bzw. sich damit befassen. Für die Erstellung einer E-Rechnung gibt es unterschiedliche Software und Formate. Unsere Kollegin Katharina Spitzenberger hat in einem Fachartikel aufgeschlüsselt, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, wer von der Regelung betroffen ist, welche Fristen einzuhalten sind und wie Sie am besten anfangen. Auch, ob kostenlose Tools eine Hilfe oder gar Lösung sein können, beantwortet sie.
Ihr Fazit: Wer seine Prozesse jetzt sauber digitalisiert, spart langfristig viel Zeit und Geld, da auch dem Steuerberater besser zugearbeitet werden kann; er oder sie vermeidet zudem Fehler und erleichtert sich die Dokumentation und Ablage.
Wir haben den Artikel für Sie im internen Bereich der VDD-Webseite unter >> Arbeitswelt >> Digitalisierung hinterlegt. Auch in der D & I werden wir berichten.
► Umfrage zur zielgruppenspezifischen Ernährungsberatung/-therapie
Im Rahmen einer Bachelorarbeit im Studiengang Oecotrophologie an der FH Münster untersucht das Kompetenzzentrum für Ernährung und Therapie (NuT) die Umsetzung zielgruppenorientierter Ernährungsberatung und -therapie.
An der Onlinebefragung können alle Personen teilnehmen, die im Bereich der Ernährungsberatung oder -therapie tätig sind. Ihre Expertise soll wichtige Erkenntnisse und Hinweise für deren Umsetzung in die Praxis liefern. Die Teilnahme ist freiwillig und anonym. Das Ausfüllen des Fragebogens dauert etwa 15 bis 20 Minuten.
Hier gelangen Sie zur Umfrage.
► Positionspapier: Gemeinschaftsverpflegung – Gesünder essen mit System
Rund 16 Millionen Menschen in Deutschland nutzen täglich Verpflegungsangebote in Kitas, Schulen, Betrieben sowie in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Die Gemeinschaftsverpflegung bietet aus Sicht verschiedener Akteure großes Potenzial, gesunde Ernährung breiter zu fördern.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat im Mai zusammen mit anderen Organisationen ein neues Positionspapier zur Gemeinschaftsverpflegung vorgelegt. Darin werden Maßnahmen für eine nachhaltige, sozial ausgewogene und gesundheitsfördernde Ausgestaltung der Gemeinschaftsverpflegung aufgezeigt.
Die beteiligten Organisationen sehen in einer hochwertigen Verpflegung einen wichtigen Baustein der Prävention und sprechen sich dafür aus, geeignete politische Rahmenbedingungen zu schaffen, um den Zugang zu gesunder Ernährung für alle zu unterstützen. Sie fordern den verbindlichen Einsatz von qualifizierten Ernährungsfachkräften (wie Diätassistentinnen oder Ökotrophologen) als Standard in allen Settings. Auch die Förderung der Inanspruchnahme der verschiedenen Angebote der Vernetzungsstellen (Kita- und Schulverpflegung/Seniorenernährung) in den Ländern wird gefordert.
► Urlaubsplanung im Job – was gilt rechtlich?
Müssen Arbeitnehmer ihren Urlaub bereits zu Jahresbeginn vollständig festlegen? Nein. Arbeitgeber dürfen zwar eine frühzeitige Urlaubsplanung wünschen, können Beschäftigte aber nicht verpflichten, ihren gesamten Jahresurlaub im Voraus festzulegen.
Grundsätzlich gilt: Urlaubswünsche können auch unterjährig oder kurzfristig eingereicht werden. Der Arbeitgeber muss diese berücksichtigen – ablehnen darf er sie nur, wenn dringende betriebliche Gründe oder bereits genehmigte Urlaube anderer Mitarbeitender entgegenstehen.
Ausnahme: In bestimmten Fällen dürfen Arbeitgeber Urlaubstage vorgeben, etwa bei Betriebsferien. Hier kann ein Teil des Jahresurlaubs verbindlich verplant werden.
Es besteht für Angestellte also kein Zwang zur kompletten Jahresurlaubsplanung. Solange betriebliche Abläufe dem nicht entgegenstehen, bleibt die Flexibilität für Beschäftigte grundsätzlich erhalten.
Quelle: Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV) / dpa
► Bundesinformationszentrum Landwirtschaft leert Lager: Infomaterial jetzt kostenlos!
Das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) bietet Fachkräften neuerdings Produktinformationen Obst und Gemüse kostenlos an. Es handelt sich um insgesamt 26 Warenkundeflyer, in denen je ein Obst oder Gemüse vorgestellt wird. Hintergrund ist eine Neuorganisation in Bezug auf die Printmedien.
Möglicherweise sind diese Medien für Ihre Beratungspraxis oder Lehrtätigkeit interessant. Die Flyer können kostenlos (auch ohne Versandkosten) über den BZL-Webshop bestellt werden.
Über die Herkunft und Kulturgeschichte des betreffenden Produktes, über Typen und Sorten, Inhaltsstoffe, Erntezeitpunkt, Lagerung und Qualitätskriterien ist kurz und knapp alles Wissenswerte enthalten.
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